Schweigepflicht nach § 203 StGB
Als Heilpraktikerin unterliege ich ebenfalls wie ein Arzt der Schweigepflicht, dies gilt auch gegenüber Angehörigen.
Arzt-/Patientenvertrag § 601 BGB
Der Kontakt zwischen Arzt / Heilpraktiker und Patient / Klient erfüllt juristisch den § 611 BGB (Dienstvertrag)